Montag, 20. Mai 2013

Emergency Medical Services Week - ein Vorbild für Deutschland ?

In den USA hat gestern die “National Emergency Medical Services Week" begonnen.

Diese, 1974 vom damaligen US-Präsidenten Gerald Ford ins Leben gerufene Woche, möchte an die Arbeit derer erinnern, die tagtäglich "an vorderster Front" lebensrettend aktiv sind und diese Arbeit würdigen.
Das diesjährige Motto der EMS Week lautet "One Mission. One Team." und soll auf die Zusammenarbeit der American Heart Association mit dem EMS Personal hinweisen, um so die Sterblichkeit und die gesundheitlichen Folgen von kardiovaskulären Erkrankungen zu minimieren.

Gleichzeitig soll die Bevölkerung erreicht und aufgefordert werden, sich im Bereich der ersten Hilfe bzw. Sofortmaßnahmen ausbilden zu lassen. Auch hier sind dieses Jahr die kardiovaskulären Erkrankungen im Visier.
Das American College of Emergency Physicians (ACEP) begleitet und unterstützt die EMS Week und hat eine PDF ("Planning Guide") erstellt, in der sich zahlreiche Informationen über den Schlaganfall, Berichte über Retter, Auszeichnungen, Fortbildungstermine und vieles mehr finden lassen.


PDF:






In Deutschland ist mir bis jetzt eine solche Initiative leider nicht bekannt.

Es gibt bisher viele Auszeichnungen für Ersthelfer, die bei einem Unfall in besonderem Maße erste Hilfe leisteten. Diese Auszeichnungen sind teils staatlich, teils von Hilfsorganisationen, teils von Privatleuten und Firmen organisiert, richten sich aber alle an die "zufälligen" Helfer. 

Vielleicht würde eine solche Woche mit gemeinsamen Informationsveranstaltungen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen, privaten Rettungsdienstanbietern, Berufsverbänden und guter Präsenz in den Medien das Bild des hauptberuflichen Retters in Deutschland auch in ein etwas besseres Licht rücken.

Das geringe öffentliche Interesse am Notfallsanitätergesetz, die ständigen Skandale um Dumpoinglohn im Rettungsdienst und das Bild vom Krankenwagenfahrer in der Öffentlichkeit beweist auf zumindest, das ein wenig mehr Beachtung und Wertschätzung unserer Branche nicht schlecht tun würde.


Eine, etwas selbstironische, E-Card:



Weitere Informationen zur EMS Week:

http://www.acep.org/emsweek/

Sonntag, 7. April 2013

"Notfallsanitäter sollen künftig Ärzte ersetzen können" - wenn die Wahrheit auf der Strecke bleibt

Am 6.2. erschien auf den Seiten der Tageszeitung "Der Westen" ein Artikel mit dem Titel "Notfallsanitäter sollen künftig Ärzte ersetzen können".
Mario hat sich die Mühe gemacht und Herrn Seher, der Verfasser des Artikels eine E-Mail geschrieben, in der er die gröbsten Fehler versucht zu berichtigen. 
Die E-Mail hat Herr Seher leider unbeantwortet gelassen. Gerne hätten wir eine Erklärung bekommen, wie es zu so vielen gravierenden Fehlern kommen konnte. 
Hier die E-Mail im Original:


Sehr geehrte Redaktion,
Sehr geehrter Herr Thomas Kloß,
Sehr geehrter Herr Dietmar Seher,

sehr gerne möchte ich Ihnen ein Feedback über Ihren Artikel "Notfallsanitäter sollen künftig Ärzte ersetzen können", vom 06.02.2013 geben und hoffe dies Ihrerseits erwünscht ist. 
Den von Herrn Seher geschriebenen Artikel in Ihrer Zeitung finden Sie zum schnellen und einfachen Zugriff hier: Klick
Vorab möchte ich mich bei Ihnen für diesen Artikel bedanken! Sowohl für Ihr Engagement als auch für die Bereitschaft über Randthemen zu schreiben und recherchieren, die dennoch für jeden Leser sehr wichtig und sinnvoll sein können. 
Vielleicht kann man es mit den Worten von Molière sagen?: "Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun."In diesem Sinne möchte ich mich herzlichen bedanken.

Dennoch oder genau deswegen möchte ich Sie im Bezug auf den voraussichtlich neu kommenden Beruf des Notfallsanitäters (NFS) auf die gravierendsten Fehler oder Fehlinterpretationen in Ihrem Artikel aufmerksam machen. Dazu möchte ich Sie im folgenden mit Passagen aus Ihrem Artikel zitieren und anschließend eine kleine Korretur vorschlagen.

Zitat WAZ: "Notfallsanitäter sollen künftig Ärzte ersetzen können" Diese Aussage ist falsch. Ein Notfallsanitäter kann und soll keinen (Not-)Arzt ersetzen. Was nach Willen der Politik geschehen soll, ist das sehr wenig aber gezielt ausgewählte notfallmedizinische Maßnahmen - von denen heute schon der Großteil durch Rettungsassistenten durchgeführt wird - auch durch den Notfallsanitäter (NFS) geschehen soll. Eine gravierend falsche Überschrift die durch den Laien-Leser sehr leicht Fehlinterpretiert werden kann.

Zitat WAZ: "Bund und Länder planen gravierende Änderungen bei der Ausbildung von Notfallsanitätern: Sie sollen künftig Eingriffe vornehmen dürfen, die derzeit nur Ärzten erlaubt sind, etwa das Anlegen von Venen-Kanülen oder Infusionen mit starken Medikamenten. Dafür soll ihre Ausbildung verlängert werden."Leider ist auch dies teilweise Falsch oder kann von Ihren Lesern Falsch aufgenommen werden. Eine falsche Auffassung kann bei Ihren Lesern deswegen entstehen, weil sie das Wort "gravierende" benutzen. Das Wort gravierend bedeutet laut dem aktuellem Duden folgendes: "schwer ins Gewicht fallend, schwerwiegend und sich möglicherweise nachteilig auswirkend!" Da sich mit diesem Gesetz jedoch die Versorgung nicht verschlechtern soll, sondern verbessert werden will, ist dieses Wort nicht gerecht werdend. Auch Sie, Herr Kloß, Herr Seher, wollen sicher eine Versorgung die z.B. mit dem richtigen Medikament zielführend ist, oder? Negativ gravierend soll und wird diese also höchstwahrscheinlich nicht sein. Es wird den Patienten helfen, dieses bestimmte Medikament schnell zu bekommen. Des Weiteren schreiben Sie das "Änderungen bei der Ausbildung von Notfallsanitätern" geplant sind. Es wird allerdings ein neues Berufsbild sein. Ein ganz neues Gesetz mit einem neuen Beruf soll entstehen für den viele Verbände und Organisationen Jahrzehnte gekämpft haben. Dieser Notfallsanitäter soll auch rechtlich besser abgesichert sein. So ist es z.B, anders Ihrer Aussage so, dass Rettungsassistenten (RA) heute schon Venen-Kanülen legen und dies auch je nach Situation dürfen. Es ist durch RA gängige Praxis Infusionen den Patienten zu verabreichen, wenn diese davon profitieren können! Auch Sie haben dieses Recht drauf. Und dies ist auch gut so. 

Zitat WAZ: "Zwölf Millionen Mal im Jahr wird der Notarztwagen gerufen. Jetzt planen Bund und Länder eine tiefgreifende Änderung im 112-Notrufsystem: Notfallsanitäter sollen künftig medizinische Eingriffe vornehmen dürfen, die heute nur speziell fortgebildeten Ärzten vorbehalten sind."
Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) wird evtl. zwölf Millionen mal im Jahr gerufen. Der Notarztwagen dagegen weit aus weniger. Im zweiten Satz eine wiederholte Falschaussage. Siehe oben.
Zitat WAZ: "Ärzteverbände halten das für „unverantwortlich“. Sie befürchten Gefahren für Patienten. Immerhin ist bei der Hälfte der Einsätze kein Arzt an Bord."
Hier beziehen Sie sich auf ärztliche Stellungnahmen die mir und der Gemeinschaft Rettungsdienst auch bekannt sind. Zu einer unabhängige Berichterstattung gehört es immer, mehrere Sichtweisen auf zu zeigen und mehrere dieser Sichtweisen unparteiisch, wenn man sich nicht auskennt, zu erläutern. In Ihrem Artikel sehen und beschreiben Sie den Sachverhalt überwiegend aus ärztlicher Sicht mit Zitaten und Passagen. Es ist bekannt, dass einige Ärzteverbände gegen diesen Gesetzentwurf unverständlicherweise arbeiten. Dies ist auch sehr einfach erklärt. Der "Notarzt" ist für die Ärzteschaft ein nicht mehr wegzudenkender Part. Dieser Part ist auch ein Image. Ein Image das nach Vorstellungen der Ärzteschaft verloren gehen wird, wie man in den Stellungnahmen nachlesen kann. Jedoch soll dieses Gesetz nicht das Image der ärztlichen Organisationen/Verbänden verändern sondern einen neuen Beruf regeln. Das die ärztlichen Organisationen das Notfallsanitätergesetz mit den nun endlich auch rechtlich besser geregelten - auch invasiven Maßnahmen - für zufünftige Notfallsanitäter demnach nicht gerne riechen können, ist Ihnen hoffentlich nun klar. Es sind mir drei derartige Stellungnahmen bekannt. Es gibt jedoch ca. zehn mal so viel Stellungnahmen die sich FÜR diese Kompetenzen aussprechen. So z.B. die der großen Hilfsorganisationen wie das Deutsch Rote Kreuz (DRK) oder der Malteser Hilfsdienst (MHD) sprechen sich für diese Ausbildung und mehr Kompetenzen aus. Auch unabhängige Sachverständige, die im Auftrag des Gesundheitsministeriums beauftragt wurden, sprechen sich dafür aus. Um nur einige wenige zu nennen. Warum haben Sie davon nichts erwähnt? Es überwiegen ganz klar solche Stellungnahmen. 

Zitat WAZ: „Das sind Eingriffe, die direkt in den Körper hineinwirken.“Dazu gehöre das Anlegen von Venen-Kanülen, das Einführen eines Beatmungsschlauchs in die Luftröhre und besonders Infusionen mit starken Medikamenten."
Es sind deswegen Venen-Kanülen, weil diese auch Ihr Leben retten können, wenn z.B. Ihr Herz nicht mehr schlägt. Das warten auf den Notarzt ist dabei Ihrem Herz und Ihrem Körper egal. Es geht darum es zu tun, was notwenig ist. Das warten auf den Notarzt wird Ihnen dabei nicht weiter helfen.
Es sind deswegen Beatmungsschläuche, weil das beatmen mittels Beatmungsbeutel oder "Mund zu Mund" weit aus mehr Nebenwirkungen haben kann und nicht annähernd so suffizient ist, wie z.B. ein Endotrachealtubus (Beatmungsschlauch). So können die zukünftigen Notfallsanitäter Ihnen und auch allen anderen lebensbedrohten Patienten schnell und effektiv helfen.
Es sind deswegen starke Medikamente, weil meist auch nur ein starkes Medikament gegen einen z.B. starken Asthmaanfall helfen kann.
Auch das Rettungsfachpersonal hat sich das Ziel gesetzt Leben zu retten. So ist es z.B. heute nicht mehr gängig den Patienten oder Sie als Patient, Herr Kloß, Herr Seher, mit der veralteten Mund-zu-Mund-Beatmung zu belüften. Auch eine Beatmungsmaske kann sehr oft dazu führen, dass Ihr Mageninhalt in Ihre Luftröhre kommt und Sie daran ersticken werden. Und u.a. genau dies möchte man nicht, dass es Ihnen zu teil wird. Deswegen die Änderungen. 

Zitat WAZ: "Eingriffe in den Körper müssten Ärzten vorbehalten bleiben, die dafür acht Jahre ausgebildet seien, so Riebandt. Das sähen auch Gerichte so."
Im weiteren beruft sich der Artikel weiter mit einseitigen Stellungnahmen von ärztlichen Verbänden. So z.B. die Aussage von Hr. Riebandt oder Hr. Lipp, ebenfalls von einem ärztlichem Verband. Diese oben zu sehenden Aussagen sind geläufig unter deren Stellungnahmen und ich habe Ihnen oben schon versucht zu erklären, warum diese mit derart viel Standesdünkel behaftet sind. Dieses Thema möchte ich nicht nochmals aufgreifen.
Jedoch möchte ich noch dazu etwas sagen, dass alle mir bekannten Gerichtsprozesse bei denen die invasiven Maßnahmen durch Rettungsassistenten behandelt wurden, für rechtens durch die Richter entschieden wurden. Auch die Richter haben den Umstand also erkannt, dass z.B. ein Rettungsassistent, der eine Maßnahme kann und gelernt hat, dies jedoch rechtlich nicht drauf, aber dazu beiträgt das ein Menschenleben gerettet werden kann, diese auch durchführen darf und sogar muss (unterlassene Hilfeleistung/gerechtfertigter Notstand)! Und das dieser Umstand gerechtfertigt ist muss ich Ihnen jetzt nicht mehr erklären (ausgenommen den ärztlichen Verbänden vielleicht).


Sie sehen also, dass vieles auf den ersten Blick nicht so scheint, wie es zu scheinen vermag. Einfach deswegen, weil Ärzte eine Lobby haben und das Rettungsfachpersonal leider (noch) keine. Ein Arzt hat Recht, ein Helfer des Arztes hat automatisch unrecht. So sehen es leider viele Laien in Deutschland. Lobby bedeutet Macht und Macht bewirkt genau dies. Damit meine ich Ihren Artikel wie er viel mehr positiv für die Ärzteschaft aufgenommen werden kann, als für die wirklich reale Situation, die aber von der "Macht" wegen Standesdünkel und ungerechtfertigter Angst von der Ärzteschaft nicht gewünscht ist. Es führt auch dazu, dass nicht unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden, sondern fast nur der "Notarzt" im Sinne der ärztlichen Vertreter (Hartmannbund,Bundesärztekammer, etc.).

Gerne würde ich als Rettungsassistent (evtl. angehender Notfallsanitäter) Ihnen ein Ersticken durch Ihr eigenes Erbrochenes - hervorgerufen durch das Nicht-legen-dürfen eines Beatmungsschlauches - vermeiden. Dazu braucht es ein Gesetz, dass dem Rettungsdienst und die Notfallversorgung u.a. genau in diesem Punkt, gerecht wird. Das Notfallsanitätergesetz wird dem leider noch voll, jedoch weitgehend gerecht. Und somit auch Ihnen als Patient. Viele Rettungsassistenten, auch ich, würden all diese Änderungen sehr gerne durchführen um auch Ihnen das Leben retten zu können, wenn ich dürfte. Es ist davon auszugehen, dass es in Deutschland tägliche Praxis ist, dass Patienten versterben die durch mehr Rechtssicherheit und ein Umdenken der Gesellschaft und der Notfallmedizin, hätten gerettet werden können. Dazu braucht es gut ausgebildete Notärzte als auch gut ausgebildete Notfallsanitäter die auch das tun dürfen, dass den Patienten auch hilft. Werden wir doch endlich nach vielen Jahren dieser unmöglichen Praxis im Sinne jedes Patienten mit einem ersten Schritt, dem Gesetz, gerecht.

Auf weitere Berichte Ihrerseits freue ich mich sehr. Wenn ich Ihnen dabei behilflich sein kann - zu jeder Zeit sehr gerne!
Mit freundlichen Grüßen
Mario (Rettungsassistent)



Weiterführende Links:
-Artikel in Der Westen

Samstag, 30. März 2013

Adrenalin? Gerne auch im Sommer!

So ganz kann ich noch nicht glauben, dass auf den Winter der Frühlings folgen soll. Der Winter war da und hat seinen Job erledigt, aber der Frühling?
Ne ne, das machst du nächstes Jahr bitte besser!
Dafür sind Osterwochenenden wie dieses, an denen es bei 3° Celsius auch noch regnet, ganz gut geeignet, um durch diverse Foren im Internet zu streifen und Sinnvolles und Interessantes und teilweise auch weniger Sinnvolles zu entdecken.
Als würde eine fremde Macht mir einen Fingerzeig geben wollen, dass ich den Frühling und den Sommer 2013 noch nicht abschreiben soll, stieß ich auf eine interessante Studie. Der Titel der Studie lautet "Environmental temperature variations cause degradations in epinephrine concentration and biological activity".
In der 1994 veröffentlichten Studie werden zwei Sorten von Adrenalin (1:1000 und 1:10 000) hohen Temperaturen (70° Celsius) und niedrigen Temperaturen (5° Celsius) ausgesetzt, jeweils über einen Zeitraum von 8 Stunden in einem 4-, 8-, und 12 Wochen Intervall.
Dabei kam heraus, dass das Adrenalin in der 1:1000 Konzentration keine Probleme mit der Hitze zu haben schien ("was not statistically significant"), während das 1:10 000 Adrenalin bei 12 Wochen Hitze um bis zu 64% abgebaut worden war.
Mit Kälte schienen beide Sorten von Adrenalin wenig Probleme zu haben: "no change was noted from control in either epinephrine concentration when exposed to cold temperatures."

Also Sommer, jetzt wo ich weiß, dass das Adrenalin auf unserem Fahrzeug hitzebeständig ist, darfst du gerne zu uns kommen. Auch wenn ich dann wieder über die dicken, dunklen Arbeitshosen fluchen werde ;=)

DBRD veröffentlicht FAQ zu Notfallsanitätergesetz

Wie in fast allen Blogs und Webseiten, die sich mit dem deutschen Rettungsdienst befassen, zu lesen war, hat der Bundesrat am 22.03.13 das Notfallsanitätergesetz gebilligt.
Das Gesetz wird somit zum 01.01.14 in Kraft treten und den bisherigen Rettungsassistenten außer Kraft setzen.

Zwar gibt es neben der noch immer nicht ganz klaren Finanzierungssituation noch immer einige offene Punkte, siehe auch den Artikel Der Notfallsanitäter kommt und nichts ändert sich, doch die größten Hürden dürften damit endlich genommen sein.
Für diejenigen, die sich noch auf die schnelle informieren wollen, welche Änderungen das NFS-G mit sich bringt, hat der SK Verlag diese kurz zusammengefasst.

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD), der bei der Schaffung des NFS-Gesetz maßgeblich mitgewirkt hat, hat jetzt eine FAQ veröffentlicht, in der einige wichtige Fragen beantwortet werden.

Diese FAQ (PDF Datei, Stand 29.03.13) findet ihr hier. Eventuelle Aktualisierungen werden hier veröffentlicht.

Eine angenehme Lektüre!

Sonntag, 3. März 2013

Stimmt!

Im zur Zeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Notfallsanitäter gibt es viele Beiträge aus den unterschiedlichsten Interessengruppen. Und zu einer fundierten Meinungsbildung gehört es eben auch, das man die ansonsten leider nur durch sachliche falsche Beiträge auffallenden Interessenvertreter zu Wort kommen lässt.

Es ist extrem bedauerlich, dass diese Diskussion praktisch ohne Beteiligung der Bürger geführt wird. Der Bau eines Flughafens oder eines Bahnhofes wird im ganzen Land diskutiert; die Zukunft der Notfallrettung, die wirklich jeden betrifft, spielt in den Medien fast keine Rolle. (Dr. med. Hartwig Marung, Zeitschrift Rettungsdienst, Ausgabe 3/2013, Seite 18)




Montag, 18. Februar 2013

Kommentar: Der Notfallsanitäter kommt und nichts ändert sich

Es scheint, als würde die Entwicklung des Notfallsanitätergesetzes mit riesigen Schritten voranschreiten. Nach der letzten Anhörung im Gesundheitsausschuss befindet sich das Gesetz auf der Zielgeraden, ein Inkrafttreten im Jahr 2014 gilt als wahrscheinlich.
Doch darauf zu hoffen, dass in 2014 das Rettungsdienstpersonal flächendeckend und vollständigzu Notfallsanitätern fort- bzw. ausgebildet wird, könnte sich als Trugschluss erweisen.
Denn noch immer ist die Frage der Finanzierung nicht abschließend geklärt, noch immer gibt es viel Gegenwind seitens der Ärzteschaft, noch immer gibt es auch unter dem Rettungsdienstpersonal selbst viele Vorbehalte gegenüber dem neuen Berufsbild. Die Leistungserbringer (Hilfsorganisationen, Berufsfeuerwehren und Private Anbieter) werden kaum von heute auf morgen ihr Personal freistellen können, um die bis zu mehrere hundert Stunden dauernde Weiterbildung zu ermöglichen.
Diese Gründe lassen leider erwarten, dass es auch nach Beschluss und Inkrafttreten des Gesetzes einiges an Lobbyarbeit geben wird, die ein schnelles Ändern der Landesrettungsdienstgesetze bzgl. der Anforderungen an die Mindestbesetzung eines Rettungswagen zu verhindern versucht.
Denn die Anforderungen an die Besatzung eines Rettungswagens wird in Deutschland durch die Bundesländer geregelt. Das bedeutet, dass ein Rettungswagen in Berlin möglicherweise ganz anders ausgebildetes Personal hat, als ein Rettungswagen in Saarbrücken. Somit sehen die Anforderungen an die Besetzung der Fahrzeuge in Deutschland höchst unterschiedlich aus, sechzehn Bundesländer kochen ihr eigenes Süpplein.
Erschreckendes Beispiel ist das Bundesland Niedersachsen, das erst 2007, also 18 Jahre nach Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes, diesen als Transportführer auf einem Rettungswagen vorschrieb. Andere Bundesländer waren hier deutlich schneller.
Zwar soll das 1989 eingeführte Rettungsassistentengesetz durch Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes zum 31.12.2014 außer Kraft treten, doch jeweilige Ausnahmen in den sechzehn verschiedenen Landesrettungsdienstgesetze sind zu befürchten. Zu tief sind Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit den lokalen Politikern verbandelt, als dass sie keine Ansprüche auf eine Sonderbehandlung geltend machen werden.
Somit bleibt zu hoffen, dass die kommende Bundestags-und  Landtagswahlen und die zu erwartende  Lobbyarbeit verschiedenster Interessensgruppen nicht zu viel verwässernde Wirkung auf das Notfallsanitätergesetz haben werden.
Die Arbeit der Politik, Berufsverbände und Gewerkschaften darf nicht am 1.1.2014 aufhören, sie muss mindestens genauso intensiv wie heute weiter betrieben werden, um drohenden Schaden abzuwenden.


Weiterführende Links:

Sonntag, 17. Februar 2013

Diskussion: Wird das NFS Gesetz Auswirkungen auf Rettungsdienstbereiche haben, die heute in einem Mehrzweckfahrzeugsystem (MZF) organisiert sind?

Ich möchte gleich zu Beginn dieses Artikels eine Zahl in den Raum werfen, die möglicherweise einige strukturelle Änderungen im Rettungsdienst in der Zukunft mit sich bringen wird:

Ca 70% aller Einsätze sind keine Notfälle, sondern Krankentransporte.

Dieses Verhältnis zwischen Notfall und Nicht-Notfall ist für meine Überlegungen im folgenden Text von Bedeutung.
In vielen Kreisen in Deutschland gibt es ein sogenanntes Mehrzweckfahrzeug-System (MZF), bei dem ein Fahrzeug wie ein Rettungswagen ausgestattet und besetzt ist, aber das auch Krankentransporte fährt.
Ökonomen und Krankenkassen bevorzugen bisher das Mehrzweckfahrzeug Modell, da die Auslastung der Fahrzeuge deutlich höher und das Fahrzeug somit wirtschaftlicher ist, als in einem Rettungswagen/Krankentransportwagen-System.
Da ein Mehrzweckfahrzeug immer durch mindestens einen Rettungsassistenten besetzt ist, bedeutet dies, dass das Fahrzeug bei 70% seiner Einsätze personell überbesetzt ist.
In besagten 70% wäre ein KTW (in den meisten Bundesländern durch einen Rettungssanitäter und eine "geeignete Person" besetzt) ausreichend gewesen.

Diese großzügige Überbesetzung im sonst so klammen Gesundheitssektor ist dadurch erklärbar, dass die personelle Besetzung eines Fahrzeugs relativ wenig Auswirkungen auf die Kosten hat (Ausgehend von hauptamtlichen Personal)- die Ausbildungskosten zum Rettungsassistenten hat in den meisten Fällen der Mitarbeiter selbst getragen, der Lohnunterschied zwischen Rettungssanitäter und Rettungsassistent beträgt nur einige Euro.
Zwar ist die Kostenfrage im neuen NFS-Gesetz noch nicht abschließend geklärt und es ist sicherlich nicht leicht über die Auswirkungen eines Gesetzes zu reden, das noch nicht in Kraft getreten ist, aber die Ausbildungskosten werden deutlich höher als beim bisherigen Rettungsassistenten sein.
Neben diesen durch die Ausbildung anfallenden Kosten wird auch die geplante 3-jährige Ausbildungsdauer dazu beitragen, dass weniger ehrenamtliche Mitarbeiter die Ausbildung zum Notfallsanitäter erlangen können. Gleiches dürfte für viele Medizinstudenten gelten, die mit der Rettungsassistenausbildung bisher die Wartezeit auf ihren Studienplatz verkürzten. Dazu kommt eine zu erwartende und zu erhoffende Abstandsvergrößerung des Gehalts zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter.
Aus den oben genannten Gründen wird sich eine Verknappung der neuen "Ressource" Notfallsanitäter ergeben, deren Arbeitskraft nicht mehr breit auf die verschiedensten Einsätze gestreut werden kann.
Zumindest aus wirtschaftlicher Sicht würde dies in der Konsequenz bedeuten, dass Mehrzweckfahrzeuge drastisch reduziert werden oder sogar ganz abgeschafft werden könnten, sollte ein Notfallsanitäter gesetzlich auf einem Rettungswagen bzw. Mehrzweckfahrzeug vorgeschrieben werden.

Gerne möchte ich euch zu einer Diskussion in den Kommentaren einladen, welche Veränderungen ihr erwartet und wie ihr diese wertet.

Weiterführende Links



Freitag, 15. Februar 2013

Der Tag nach dem Nachtdienst

Man gibt die Hoffnung auf einen ruhigen Nachtdienst eigentlich nie ganz auf. Auch wenn die Erfahrung einen eigentlich eines Besseren gelehrt haben sollte, bleibt stets die Hoffnung auf ein paar Stunden Schlaf im Nachtdienst zu erhaschen bestehen.
Zugegeben, in den wenigsten Branchen können sich die Nachtarbeiter Hoffnung auf etwas Schlaf machen. Ein Zugführer eines Güterzuges, die Lotsen im Tower oder die Arbeiter am Fließband werden wahrscheinlich sehr neidisch wenn sie hören, dass viele Rettungsdienstler nachts auch mal ein Auge zu machen können. Das Thema Bereitschaftsdienst klammere ich dafür mal bewusst aus ;=)

Leider war gestern eine dieser Nächte, in denen die Augen durchgehend offen waren. Viele Einsätze und dazu schlechtes Wetter sorgten dafür, dass wir durchgehend unterwegs waren.

Zuhause angekommen überlegt man sich, ob es sich lohnt, sich noch mal hin zu legen, auszuschlafen und dabei Gefahr läuft, seinen Rhythmus völlig zu verlieren, oder ob man diszipliniert wach bleibt um abends früh ins Bett gehen zu können- denn morgen früh ruft bereits wieder der Frühdienst. Irgendwie ist es immer die Wahl zwischen Pest und Cholera, Not gegen Elend.

Ich habe mich heute fürs Wachbleiben entschieden und warte jetzt auf den Abend, an dem ich mich endlich wieder ins Bett bequemen kann.


Sonntag, 3. Februar 2013

Schaum gegen innere Blutungen

Die US-Amerikanische DARPA  forscht an einem neuartigem Kunststoffschaum, um die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Patienten mit inneren Blutungen zu erhöhen.
Entwickelt wird der Schaum vorrangig für Soldaten, die Bauchverletzungen im Gefecht erleiden.
Bild von DARPA

Soldaten auf dem Schlachtfeld, die isolierte Abdominaltraumen mit daraus resultierenden inneren Blutungen erleiden, haben laut DARPA geringere Überlebenschancen als Patienten in ziviler Umgebung. Die Gründe dafür seien der große zeitliche Verlust, bis die Soldaten operativ behandelt werden können (Stichwort Golden Hour of Shock) und die bisher nicht gegebene Möglichkeit, innere Blutungen präklinisch effizient stoppen zu können, da diese zum Beispiel nicht abgebunden werden können.
"Innere Blutungen sind der führende Grund für potentiell überlebbare Tode auf dem Schlachtfeld", so Brian Holloway (DARPA).
Bei dem neuartigen Verfahren sollen Sanitäter auf dem Feld zwei Flüssigkeiten in den Bauchraum des Verletzen injizieren. Diese vermischen sich und bilden einen Schaum, der sein Volumen um das bis zu 30-fache vergrößert und aushärtet. Der dadurch auf das verletzte Gefäß entstehende Druck soll eine Blutung stoppen können.
Bis der Verletzte in ein Krankenhaus gebracht worden ist, verbleibt der Schaum im Bauchraum. Laut DARPA lässt sich der Schaum anschließend durch einen Chirurgen innerhalb einer Minute entfernen.
"The foam is actually a polyurethane polymer that forms inside a patient’s body upon injection of two liquid phases, a polyol phase and an isocyanate phase, into the abdominal cavity. As the liquids mix, two reactions are triggered. First, the mixed liquid expands to approximately 30 times its original volume while conforming to the surfaces of injured tissue. Second, the liquid transforms into solid foam capable of providing resistance to intra-abdominal blood loss. The foam can expand through pooled and clotted blood and despite the significant hydrostatic force of an active hemorrhage.
In tests, removal of the foam took less than one minute following incision by a surgeon. The foam was removed by hand in a single block, with only minimal amounts remaining in the abdominal cavity, and with no significant adherence of tissue to the foam."
In Tierversuchen konnte der Blutverlust auf ein Sechstel gegenüber unbehandelten Tieren gesenkt werden. In der mit Schaum behandelten Gruppe lebten nach drei Stunden noch 72% der Tiere, während in der unbehandelten Gruppe nur noch 8% der Tiere am Leben waren.


Wann und vor allem ob der Schaum in die zivile Medizin Einzug halten wird, ist unklar.
Viele medizinische Verfahren sind ursprünglich von Militärs entwickelt worden, darunter zum Beispiel QuickClot.


Weiterführende Links:



Samstag, 2. Februar 2013

Kommentar: Erster Monat ohne Praxisgebühr

Seit dem 1.1.13 ist sie Geschichte- die 2004 von der Rot-Grünen Regierung eingeführte Praxisgebühr.
Die Resonanz ist überwiegend positiv. Ärzte freuen sich über wegfallende Bürokratie, Patientenverbände begrüßen die dadurch indirekte Ausschüttung der Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen an die Versicherten und die Politiker, allen voran die FDP, die die treibende Kraft dieses Beschlusses war, können ihren Wählern ein Geschenk machen. So war es auch kein Wunder, dass die Abschaffung der Gebühr im Bundestag einstimmig erfolgte.

Doch es gibt eine große Schattenseite, die in meiner Wahrnehmung viel zu wenig beachtet wird. Nicht nur, dass die Abschaffung mit der Zustimmung zum höchst umstrittenen Betreuungsgeld durch die FDP von der CSU politisch erkauft wurde, sondern aus einem viel gewichtigerem Grund- den immer schlechter werdenden Zuständen im Gesundheitswesen.
Bei sehr vielen meiner Einsätze, bei denen wir einen Patienten in das größte Krankenhaus im Landkreis bringen, ist dieses hoffnungslos überlastet. In der "Kernzeit" von 9-17 Uhr kommen wir mit unserem Patienten in eine Notaufnahme und werden nicht selten mit dem Spruch begrüsst "Wir sind voll". Die Patienten werden dann im Gang auf einer Trage zwischengelagert bis in einem der sechs Behandlungsplätze Platz geschaffen wurde. In Einzelfällen kam es sogar vor, dass nicht mal mehr eine Trage auf dem Gang zu haben war und die Patienten, die davor mit Notarzt und Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden sind, ins Wartezimmer gesetzt wurden.
Vor einigen Jahren war die Situation noch nicht so angespannt, es gibt im Kreis nämlich noch andere Krankenhäuser. Um Geld einzusparen wurden deren Kapazitäten und Kompetenzen jedoch deutlich eingeschränkt, Verletzungen und Erkrankungen, die über eine Exsikkose oder Kopfplatzwunde hinausgehen, können dort nicht mehr versorgt werden. Wer im Rettungsdienst arbeitet kann sich vorstellen, wie viele Patienten damit noch für diese Häuser bleiben. Alle "schwerer" Verletzten bzw. Erkrankten kommen in das große, überlastete, Haus.
Nur sind dessen Kapazitäten leider nie erweitert worden- die heutige Notaufnahme muss jetzt das gleiche Pensum verarbeiten, das vor einigen Jahren noch von drei Notaufnahmen bewältigt wurde.
Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch bei der (Fach)Arzt-Versorgung im ländlichen Raum ab. Von einem "Aufnahmestop" oder Terminen in drei Monaten ist die Rede, wenn ein Kassenpatient einen Arzttermin haben möchte. In der Praxis kann hier keine Rede mehr vom Recht auf freie Arztwahl sein. Als Patient ist man schon froh, wenn überhaupt irgendein Arzt sich einem annimmt.
Zwar ist das von mir gezeichnete Bild sehr subjektiv sein, da es regionale Unterschiede und vor allem ein Stadt/Land Gefälle gibt, aber die Probleme werden sich ausweiten und durch den wachsenden Versorgungsbedarf durch die alternde Bevölkerung und den gleichzeitig zunehmenden Ärztemangel ansteigen.
Eines der Probleme trifft aber bundesweit und nicht nur auf meine Umgebung zu: Die schlechte Bezahlung des nicht ärztlichen Personals im Gesundheitsystems. Trotz der hohen persönlichen Verantwortung, teils hoher psychischer Belastung, Arbeit im Schichtdienst und immer höher werdenden fachlichen Anforderungen sinkt der Lohn der Krankenpfleger, Rettungsassistenten fürchten durch EU weite Ausschreibungen um ihre Löhne oder gar um ihre Arbeitsplätze. Teilweise ist die Situation sogar im Rettungsdienst sogar schon so prekär, dass es erste Forderungen nach einem branchenspezifischen Mindestlohn gibt.
Das die sozialen Berufe dadurch auf qualifizierte Fachkräfte weniger anziehend wirken als z. B  die freie Wirtschaft ist somit klar. Schulabgänger werden sich genau überlegen, ob sie in diesem System arbeiten wollen dass schon seit Jahren durch Lohnkürzungen und schlechter werdende Arbeitsbedingungen von sich reden macht, oder ob sie lieber in die freie Wirtschaft gehen.

Dies sind sicherlich nur einige höchst subjektive Beispiele, in denen noch Luft nach oben ist um Verbesserungen im Gesundheitssystem zu erreichen. Aber jeder, der selbst in diesem System arbeitet oder selbst schon Patient war, wird um die  teilweise stark verbesserungswürdigen Zustände wissen.

40€ Praxisgebühr (Vier Mal im Jahr 10€) sind nur ein Fünftel dessen, was jeder jährlich als Rundfunkbeitrag an die Öffentlich-rechtlichen Sender zahlen muss (nämlich mehr als 215€). Zum gebotenen Mehrwert eigentlich sehr wenig Geld. Trotzdem schien der Aufschrei damals (2004) bei Einführung der Praxisgebühr deutlich höher zu sein, als bei der jetzigen Rundfunkgebührendiskussion.
Ich sehe dies als ein Spiegel dessen, was der Gesellschaft ihre Gesundheitsversorgung wert zu sein scheint.
Vielleicht, darauf hoffe ich insgeheim, wird die Abschaffung der Gebühr aber auch durch steigende Krankenkassenbeiträge wieder aufgefangen. Dies hätte in meinen Augen nur Vorteile:

  • Eigentlich benötigtes Geld wird wieder eingenommen
  • Eine an das Einkommen prozentual angepasste Abgabe ist sozial gerechter als ein fester Betrag
  • Arztpraxen und Krankenhäuser werden bürokratisch nicht wieder belastet
  • Es beteiligen sich wieder alle am Gesundheitssystem und nicht nur die, die zum Arzt gehen müssen


Vor der Bundestagswahl im September 2013 dürfte jedoch keine Partei mit diesem wahrscheinlich in der Bevölkerung eher unbeliebten Vorschlag vorpreschen, zumindest ist in den Programmen bisher nichts davon zu lesen.

Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Notfallsanitätergesetz

Am 30.01.13 fand die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum neuen Notfallsanitätergesetz statt.
Diese kann seit gestern auf den Seiten des Bundestages als Video angesehen werden.

Bei der Anhörung waren Vertreter der politischen Parteien, der Hilfsorganisationen, der Gewerkschaften und Berufsverbänden und der Sachverständige Dr. Christopher Niehues anwesend.

Der Vorsitzende des Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V, Marco K. König, zeichnet ein postivies Bild der Anhörung:

Heute war die Anhörung im Gesundheitsausschuss. Ich vermag kein abschließendes Fazit zu ziehen, aber die Anhörung könnte für das Rettungsfachpersonal gut ausgegangen sein.[...]

Der S+K Verlag dagegen meint, dass am Ende nur der Eindruck bliebe, dass nur die bekannten Sichtweisen ausgetauscht wurden und inhaltlich nichts neues gesagt wurde.

Eine eindeutige Position zu diesem Thema hat die Ärzteschaft:
Dr. Annette Güntert von der Bundesärztekammer schlug vor, die Kosten für das Notfallsanitätergesetz zu sparen und an die Ärzteschaft auszuschütten.
Flankiert werden solche obskuren Forderungen durch Artikel im Ärzteblatt, die ein düsteres Bild des Notfallsanitätergesetzes zeichnen und am liebsten das bestehende (aber immer weniger funktionierende System) wahren möchten.
 
Weitere unklare Punkte waren die Rechtssicherheit, die Finanzierung und die teilweise deutlichen Unterschiede in der heutigen regionalen Rettungsdienststruktur .


Weiterführende Links: