Montag, 18. Februar 2013

Kommentar: Der Notfallsanitäter kommt und nichts ändert sich

Es scheint, als würde die Entwicklung des Notfallsanitätergesetzes mit riesigen Schritten voranschreiten. Nach der letzten Anhörung im Gesundheitsausschuss befindet sich das Gesetz auf der Zielgeraden, ein Inkrafttreten im Jahr 2014 gilt als wahrscheinlich.
Doch darauf zu hoffen, dass in 2014 das Rettungsdienstpersonal flächendeckend und vollständigzu Notfallsanitätern fort- bzw. ausgebildet wird, könnte sich als Trugschluss erweisen.
Denn noch immer ist die Frage der Finanzierung nicht abschließend geklärt, noch immer gibt es viel Gegenwind seitens der Ärzteschaft, noch immer gibt es auch unter dem Rettungsdienstpersonal selbst viele Vorbehalte gegenüber dem neuen Berufsbild. Die Leistungserbringer (Hilfsorganisationen, Berufsfeuerwehren und Private Anbieter) werden kaum von heute auf morgen ihr Personal freistellen können, um die bis zu mehrere hundert Stunden dauernde Weiterbildung zu ermöglichen.
Diese Gründe lassen leider erwarten, dass es auch nach Beschluss und Inkrafttreten des Gesetzes einiges an Lobbyarbeit geben wird, die ein schnelles Ändern der Landesrettungsdienstgesetze bzgl. der Anforderungen an die Mindestbesetzung eines Rettungswagen zu verhindern versucht.
Denn die Anforderungen an die Besatzung eines Rettungswagens wird in Deutschland durch die Bundesländer geregelt. Das bedeutet, dass ein Rettungswagen in Berlin möglicherweise ganz anders ausgebildetes Personal hat, als ein Rettungswagen in Saarbrücken. Somit sehen die Anforderungen an die Besetzung der Fahrzeuge in Deutschland höchst unterschiedlich aus, sechzehn Bundesländer kochen ihr eigenes Süpplein.
Erschreckendes Beispiel ist das Bundesland Niedersachsen, das erst 2007, also 18 Jahre nach Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes, diesen als Transportführer auf einem Rettungswagen vorschrieb. Andere Bundesländer waren hier deutlich schneller.
Zwar soll das 1989 eingeführte Rettungsassistentengesetz durch Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes zum 31.12.2014 außer Kraft treten, doch jeweilige Ausnahmen in den sechzehn verschiedenen Landesrettungsdienstgesetze sind zu befürchten. Zu tief sind Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit den lokalen Politikern verbandelt, als dass sie keine Ansprüche auf eine Sonderbehandlung geltend machen werden.
Somit bleibt zu hoffen, dass die kommende Bundestags-und  Landtagswahlen und die zu erwartende  Lobbyarbeit verschiedenster Interessensgruppen nicht zu viel verwässernde Wirkung auf das Notfallsanitätergesetz haben werden.
Die Arbeit der Politik, Berufsverbände und Gewerkschaften darf nicht am 1.1.2014 aufhören, sie muss mindestens genauso intensiv wie heute weiter betrieben werden, um drohenden Schaden abzuwenden.


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Sonntag, 17. Februar 2013

Diskussion: Wird das NFS Gesetz Auswirkungen auf Rettungsdienstbereiche haben, die heute in einem Mehrzweckfahrzeugsystem (MZF) organisiert sind?

Ich möchte gleich zu Beginn dieses Artikels eine Zahl in den Raum werfen, die möglicherweise einige strukturelle Änderungen im Rettungsdienst in der Zukunft mit sich bringen wird:

Ca 70% aller Einsätze sind keine Notfälle, sondern Krankentransporte.

Dieses Verhältnis zwischen Notfall und Nicht-Notfall ist für meine Überlegungen im folgenden Text von Bedeutung.
In vielen Kreisen in Deutschland gibt es ein sogenanntes Mehrzweckfahrzeug-System (MZF), bei dem ein Fahrzeug wie ein Rettungswagen ausgestattet und besetzt ist, aber das auch Krankentransporte fährt.
Ökonomen und Krankenkassen bevorzugen bisher das Mehrzweckfahrzeug Modell, da die Auslastung der Fahrzeuge deutlich höher und das Fahrzeug somit wirtschaftlicher ist, als in einem Rettungswagen/Krankentransportwagen-System.
Da ein Mehrzweckfahrzeug immer durch mindestens einen Rettungsassistenten besetzt ist, bedeutet dies, dass das Fahrzeug bei 70% seiner Einsätze personell überbesetzt ist.
In besagten 70% wäre ein KTW (in den meisten Bundesländern durch einen Rettungssanitäter und eine "geeignete Person" besetzt) ausreichend gewesen.

Diese großzügige Überbesetzung im sonst so klammen Gesundheitssektor ist dadurch erklärbar, dass die personelle Besetzung eines Fahrzeugs relativ wenig Auswirkungen auf die Kosten hat (Ausgehend von hauptamtlichen Personal)- die Ausbildungskosten zum Rettungsassistenten hat in den meisten Fällen der Mitarbeiter selbst getragen, der Lohnunterschied zwischen Rettungssanitäter und Rettungsassistent beträgt nur einige Euro.
Zwar ist die Kostenfrage im neuen NFS-Gesetz noch nicht abschließend geklärt und es ist sicherlich nicht leicht über die Auswirkungen eines Gesetzes zu reden, das noch nicht in Kraft getreten ist, aber die Ausbildungskosten werden deutlich höher als beim bisherigen Rettungsassistenten sein.
Neben diesen durch die Ausbildung anfallenden Kosten wird auch die geplante 3-jährige Ausbildungsdauer dazu beitragen, dass weniger ehrenamtliche Mitarbeiter die Ausbildung zum Notfallsanitäter erlangen können. Gleiches dürfte für viele Medizinstudenten gelten, die mit der Rettungsassistenausbildung bisher die Wartezeit auf ihren Studienplatz verkürzten. Dazu kommt eine zu erwartende und zu erhoffende Abstandsvergrößerung des Gehalts zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter.
Aus den oben genannten Gründen wird sich eine Verknappung der neuen "Ressource" Notfallsanitäter ergeben, deren Arbeitskraft nicht mehr breit auf die verschiedensten Einsätze gestreut werden kann.
Zumindest aus wirtschaftlicher Sicht würde dies in der Konsequenz bedeuten, dass Mehrzweckfahrzeuge drastisch reduziert werden oder sogar ganz abgeschafft werden könnten, sollte ein Notfallsanitäter gesetzlich auf einem Rettungswagen bzw. Mehrzweckfahrzeug vorgeschrieben werden.

Gerne möchte ich euch zu einer Diskussion in den Kommentaren einladen, welche Veränderungen ihr erwartet und wie ihr diese wertet.

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Freitag, 15. Februar 2013

Der Tag nach dem Nachtdienst

Man gibt die Hoffnung auf einen ruhigen Nachtdienst eigentlich nie ganz auf. Auch wenn die Erfahrung einen eigentlich eines Besseren gelehrt haben sollte, bleibt stets die Hoffnung auf ein paar Stunden Schlaf im Nachtdienst zu erhaschen bestehen.
Zugegeben, in den wenigsten Branchen können sich die Nachtarbeiter Hoffnung auf etwas Schlaf machen. Ein Zugführer eines Güterzuges, die Lotsen im Tower oder die Arbeiter am Fließband werden wahrscheinlich sehr neidisch wenn sie hören, dass viele Rettungsdienstler nachts auch mal ein Auge zu machen können. Das Thema Bereitschaftsdienst klammere ich dafür mal bewusst aus ;=)

Leider war gestern eine dieser Nächte, in denen die Augen durchgehend offen waren. Viele Einsätze und dazu schlechtes Wetter sorgten dafür, dass wir durchgehend unterwegs waren.

Zuhause angekommen überlegt man sich, ob es sich lohnt, sich noch mal hin zu legen, auszuschlafen und dabei Gefahr läuft, seinen Rhythmus völlig zu verlieren, oder ob man diszipliniert wach bleibt um abends früh ins Bett gehen zu können- denn morgen früh ruft bereits wieder der Frühdienst. Irgendwie ist es immer die Wahl zwischen Pest und Cholera, Not gegen Elend.

Ich habe mich heute fürs Wachbleiben entschieden und warte jetzt auf den Abend, an dem ich mich endlich wieder ins Bett bequemen kann.


Sonntag, 3. Februar 2013

Schaum gegen innere Blutungen

Die US-Amerikanische DARPA  forscht an einem neuartigem Kunststoffschaum, um die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Patienten mit inneren Blutungen zu erhöhen.
Entwickelt wird der Schaum vorrangig für Soldaten, die Bauchverletzungen im Gefecht erleiden.
Bild von DARPA

Soldaten auf dem Schlachtfeld, die isolierte Abdominaltraumen mit daraus resultierenden inneren Blutungen erleiden, haben laut DARPA geringere Überlebenschancen als Patienten in ziviler Umgebung. Die Gründe dafür seien der große zeitliche Verlust, bis die Soldaten operativ behandelt werden können (Stichwort Golden Hour of Shock) und die bisher nicht gegebene Möglichkeit, innere Blutungen präklinisch effizient stoppen zu können, da diese zum Beispiel nicht abgebunden werden können.
"Innere Blutungen sind der führende Grund für potentiell überlebbare Tode auf dem Schlachtfeld", so Brian Holloway (DARPA).
Bei dem neuartigen Verfahren sollen Sanitäter auf dem Feld zwei Flüssigkeiten in den Bauchraum des Verletzen injizieren. Diese vermischen sich und bilden einen Schaum, der sein Volumen um das bis zu 30-fache vergrößert und aushärtet. Der dadurch auf das verletzte Gefäß entstehende Druck soll eine Blutung stoppen können.
Bis der Verletzte in ein Krankenhaus gebracht worden ist, verbleibt der Schaum im Bauchraum. Laut DARPA lässt sich der Schaum anschließend durch einen Chirurgen innerhalb einer Minute entfernen.
"The foam is actually a polyurethane polymer that forms inside a patient’s body upon injection of two liquid phases, a polyol phase and an isocyanate phase, into the abdominal cavity. As the liquids mix, two reactions are triggered. First, the mixed liquid expands to approximately 30 times its original volume while conforming to the surfaces of injured tissue. Second, the liquid transforms into solid foam capable of providing resistance to intra-abdominal blood loss. The foam can expand through pooled and clotted blood and despite the significant hydrostatic force of an active hemorrhage.
In tests, removal of the foam took less than one minute following incision by a surgeon. The foam was removed by hand in a single block, with only minimal amounts remaining in the abdominal cavity, and with no significant adherence of tissue to the foam."
In Tierversuchen konnte der Blutverlust auf ein Sechstel gegenüber unbehandelten Tieren gesenkt werden. In der mit Schaum behandelten Gruppe lebten nach drei Stunden noch 72% der Tiere, während in der unbehandelten Gruppe nur noch 8% der Tiere am Leben waren.


Wann und vor allem ob der Schaum in die zivile Medizin Einzug halten wird, ist unklar.
Viele medizinische Verfahren sind ursprünglich von Militärs entwickelt worden, darunter zum Beispiel QuickClot.


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Samstag, 2. Februar 2013

Kommentar: Erster Monat ohne Praxisgebühr

Seit dem 1.1.13 ist sie Geschichte- die 2004 von der Rot-Grünen Regierung eingeführte Praxisgebühr.
Die Resonanz ist überwiegend positiv. Ärzte freuen sich über wegfallende Bürokratie, Patientenverbände begrüßen die dadurch indirekte Ausschüttung der Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen an die Versicherten und die Politiker, allen voran die FDP, die die treibende Kraft dieses Beschlusses war, können ihren Wählern ein Geschenk machen. So war es auch kein Wunder, dass die Abschaffung der Gebühr im Bundestag einstimmig erfolgte.

Doch es gibt eine große Schattenseite, die in meiner Wahrnehmung viel zu wenig beachtet wird. Nicht nur, dass die Abschaffung mit der Zustimmung zum höchst umstrittenen Betreuungsgeld durch die FDP von der CSU politisch erkauft wurde, sondern aus einem viel gewichtigerem Grund- den immer schlechter werdenden Zuständen im Gesundheitswesen.
Bei sehr vielen meiner Einsätze, bei denen wir einen Patienten in das größte Krankenhaus im Landkreis bringen, ist dieses hoffnungslos überlastet. In der "Kernzeit" von 9-17 Uhr kommen wir mit unserem Patienten in eine Notaufnahme und werden nicht selten mit dem Spruch begrüsst "Wir sind voll". Die Patienten werden dann im Gang auf einer Trage zwischengelagert bis in einem der sechs Behandlungsplätze Platz geschaffen wurde. In Einzelfällen kam es sogar vor, dass nicht mal mehr eine Trage auf dem Gang zu haben war und die Patienten, die davor mit Notarzt und Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden sind, ins Wartezimmer gesetzt wurden.
Vor einigen Jahren war die Situation noch nicht so angespannt, es gibt im Kreis nämlich noch andere Krankenhäuser. Um Geld einzusparen wurden deren Kapazitäten und Kompetenzen jedoch deutlich eingeschränkt, Verletzungen und Erkrankungen, die über eine Exsikkose oder Kopfplatzwunde hinausgehen, können dort nicht mehr versorgt werden. Wer im Rettungsdienst arbeitet kann sich vorstellen, wie viele Patienten damit noch für diese Häuser bleiben. Alle "schwerer" Verletzten bzw. Erkrankten kommen in das große, überlastete, Haus.
Nur sind dessen Kapazitäten leider nie erweitert worden- die heutige Notaufnahme muss jetzt das gleiche Pensum verarbeiten, das vor einigen Jahren noch von drei Notaufnahmen bewältigt wurde.
Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch bei der (Fach)Arzt-Versorgung im ländlichen Raum ab. Von einem "Aufnahmestop" oder Terminen in drei Monaten ist die Rede, wenn ein Kassenpatient einen Arzttermin haben möchte. In der Praxis kann hier keine Rede mehr vom Recht auf freie Arztwahl sein. Als Patient ist man schon froh, wenn überhaupt irgendein Arzt sich einem annimmt.
Zwar ist das von mir gezeichnete Bild sehr subjektiv sein, da es regionale Unterschiede und vor allem ein Stadt/Land Gefälle gibt, aber die Probleme werden sich ausweiten und durch den wachsenden Versorgungsbedarf durch die alternde Bevölkerung und den gleichzeitig zunehmenden Ärztemangel ansteigen.
Eines der Probleme trifft aber bundesweit und nicht nur auf meine Umgebung zu: Die schlechte Bezahlung des nicht ärztlichen Personals im Gesundheitsystems. Trotz der hohen persönlichen Verantwortung, teils hoher psychischer Belastung, Arbeit im Schichtdienst und immer höher werdenden fachlichen Anforderungen sinkt der Lohn der Krankenpfleger, Rettungsassistenten fürchten durch EU weite Ausschreibungen um ihre Löhne oder gar um ihre Arbeitsplätze. Teilweise ist die Situation sogar im Rettungsdienst sogar schon so prekär, dass es erste Forderungen nach einem branchenspezifischen Mindestlohn gibt.
Das die sozialen Berufe dadurch auf qualifizierte Fachkräfte weniger anziehend wirken als z. B  die freie Wirtschaft ist somit klar. Schulabgänger werden sich genau überlegen, ob sie in diesem System arbeiten wollen dass schon seit Jahren durch Lohnkürzungen und schlechter werdende Arbeitsbedingungen von sich reden macht, oder ob sie lieber in die freie Wirtschaft gehen.

Dies sind sicherlich nur einige höchst subjektive Beispiele, in denen noch Luft nach oben ist um Verbesserungen im Gesundheitssystem zu erreichen. Aber jeder, der selbst in diesem System arbeitet oder selbst schon Patient war, wird um die  teilweise stark verbesserungswürdigen Zustände wissen.

40€ Praxisgebühr (Vier Mal im Jahr 10€) sind nur ein Fünftel dessen, was jeder jährlich als Rundfunkbeitrag an die Öffentlich-rechtlichen Sender zahlen muss (nämlich mehr als 215€). Zum gebotenen Mehrwert eigentlich sehr wenig Geld. Trotzdem schien der Aufschrei damals (2004) bei Einführung der Praxisgebühr deutlich höher zu sein, als bei der jetzigen Rundfunkgebührendiskussion.
Ich sehe dies als ein Spiegel dessen, was der Gesellschaft ihre Gesundheitsversorgung wert zu sein scheint.
Vielleicht, darauf hoffe ich insgeheim, wird die Abschaffung der Gebühr aber auch durch steigende Krankenkassenbeiträge wieder aufgefangen. Dies hätte in meinen Augen nur Vorteile:

  • Eigentlich benötigtes Geld wird wieder eingenommen
  • Eine an das Einkommen prozentual angepasste Abgabe ist sozial gerechter als ein fester Betrag
  • Arztpraxen und Krankenhäuser werden bürokratisch nicht wieder belastet
  • Es beteiligen sich wieder alle am Gesundheitssystem und nicht nur die, die zum Arzt gehen müssen


Vor der Bundestagswahl im September 2013 dürfte jedoch keine Partei mit diesem wahrscheinlich in der Bevölkerung eher unbeliebten Vorschlag vorpreschen, zumindest ist in den Programmen bisher nichts davon zu lesen.

Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Notfallsanitätergesetz

Am 30.01.13 fand die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum neuen Notfallsanitätergesetz statt.
Diese kann seit gestern auf den Seiten des Bundestages als Video angesehen werden.

Bei der Anhörung waren Vertreter der politischen Parteien, der Hilfsorganisationen, der Gewerkschaften und Berufsverbänden und der Sachverständige Dr. Christopher Niehues anwesend.

Der Vorsitzende des Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V, Marco K. König, zeichnet ein postivies Bild der Anhörung:

Heute war die Anhörung im Gesundheitsausschuss. Ich vermag kein abschließendes Fazit zu ziehen, aber die Anhörung könnte für das Rettungsfachpersonal gut ausgegangen sein.[...]

Der S+K Verlag dagegen meint, dass am Ende nur der Eindruck bliebe, dass nur die bekannten Sichtweisen ausgetauscht wurden und inhaltlich nichts neues gesagt wurde.

Eine eindeutige Position zu diesem Thema hat die Ärzteschaft:
Dr. Annette Güntert von der Bundesärztekammer schlug vor, die Kosten für das Notfallsanitätergesetz zu sparen und an die Ärzteschaft auszuschütten.
Flankiert werden solche obskuren Forderungen durch Artikel im Ärzteblatt, die ein düsteres Bild des Notfallsanitätergesetzes zeichnen und am liebsten das bestehende (aber immer weniger funktionierende System) wahren möchten.
 
Weitere unklare Punkte waren die Rechtssicherheit, die Finanzierung und die teilweise deutlichen Unterschiede in der heutigen regionalen Rettungsdienststruktur .


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